Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ablösung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bei Anteilsverkauf
1. Sachverhalt des BFH-Urteils XI R 4/02
Dem (BFH/NV 2003 S. 1366) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. war im Streitjahr 1998 Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma A-GmbH, an der er zu 99 v. H. beteiligt war. Bereits im Jahr 1982 sowie mit Ergänzung in 1985 hatte die A-GmbH dem Kl. eine betriebliche Alters- und Invalidenversorgung zugesagt, die ihm mit Vollendung des 65. Lebensjahrs an ein lebenslanges Ruhegeld zusicherte. Nach Ziffer 8 des Ergänzungsvertrags war der Kl. berechtigt, bei Eintritt des Versorgungsfalls anstelle der Rente eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Barwerts der Rentenverpflichtung zu verlangen.
Ende 1998 verhandelte der Kl. mit Interessenten über den Verkauf der Geschäftsanteile an der A-GmbH. Die Käufer machten den Erwerb davon abhängig, dass die Altersregelung vorher abgewickelt werde. Mit notariellem Vertrag vom veräußerte der Kl. seine Geschäftsanteile. In § 15 des Abtretungsvertrags wurde geregelt, dass die Erwerber die Pensionsverpflichtung nicht übernehmen. Stattdessen verpflichteten sich die Käufer, sämtliche Rechte der A-GmbH aus der Rückdeckungsversicherung für die Altersversorgung de...