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§ 1 EStG Bescheinigung nach Abs. 3 Satz 4; Verzicht auf die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder ergänzt der BMF die Tz. 1.1 des (BStBl I S. 1506) wie folgt:
Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren kann auf die Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde auf dem amtlichen Vordruck ”Anlage Grenzpendler EU/EWR” bzw. ”Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR” verzichtet werden, wenn für einen der beiden vorangegangenen VZ bereits eine von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Anlage ”Bescheinigung EU/EWR” bzw. ”Bescheinigung außerhalb EU/EWR” vorliegt und sich die Verhältnisse nach Angaben des Stpfl. nicht geändert haben.