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NWB Nr. 12 vom Seite 993 Fach 26 Seite 3539

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 2. Halbjahr 1995 -

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Einstellungen - Fragerecht

In einem Urt. v. hat das BAG entschieden, daß auch in Fällen, in denen die Erkrankung des Arbeitnehmers (AN) nicht zu einer Minderung seiner Arbeitsleistung führt, der Arbeitgeber (ArbG) vor der Einstellung nach einer Schwerbehinderteneigenschaft fragen darf. Es sei zu unterscheiden zwischen der Frage nach vorliegenden Erkrankungen, die nur dann zulässig sei, wenn diese Erkrankungen für die Arbeitsleistung von Bedeutung seien, und der Frage nach dem Schwerbehindertenstatus. Habe ein AN, was seiner eigenen Entscheidung unterliege, seine Anerkennung als Schwerbehinderter erreicht, so habe dies rechtliche Auswirkungen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein etwaiges ”Recht zur Lüge” führe zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten Bevorzugung der Schwerbehinderten, deren Behinderung nicht erkennbar sei und sich auf ihre Arbeitsleistung nicht auswirke (, BB 1995 S. 2271).

b) Befristeter Arbeitsvertrag - Beweislast

Nach den allgemeinen Beweisgrundsätzen...