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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung 1983 bis 1985
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschließlich Berlin (West).
Die folgende Darstellung befaßt sich mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte zu Problemen der Außenprüfung, soweit diese Entscheidungen die Jahre 1983 bis 1985 betreffen.
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Inhaltsübersicht I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO) II. Sachlicher und zeitlicher Umfang einer Außenprüfung (§ 194 AO) III. Zuständigkeit (§ 195 AO) IV. Prüfungsanordnung (§ 196 AO) und Verwertungsverbot V. Prüfungsgrundsätze (§ 199 AO) VI. Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (§ 200 AO) VII. Wirkung der Außenprüfung VIII. Sonstiges |
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Abgrenzung zwischen Außenprüfung und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen
, BStBl II S. 790.
Mittels der Außenprüfung stellt die FinVerw den stl. relevanten Sachverhalt fest. Dies aber tun auch die sonstigen Ermittlungsmaßnahmen des FA (§§ 88 ff. AO), von denen die Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) im Hinblick auf bestimmte Probleme abzugrenzen ist. Der BFH sieht den entscheidenden Unterschied in der Intensität und dem Umfang der Ermittlungen. So sei die Außenprüfung grds. auf eine umfassende und zusammenhängende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen angelegt, ...