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NWB Nr. 46 vom Seite 4247 Fach 10 Seite 1207

BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1998

von Rechtsanwalt Steuerberater Dr. Heinrich Hübner, Stuttgart

Gleichheit vor dem Gesetz bei der Besteuerung Art. 3 GG

1. Verfassungswidrige Übermaßbesteuerung? - Anwendung der Grundsätze der Entscheidung des (BStBl 1995 II S. 671) bereits vor Inkrafttreten des JStG 1997?

(BStBl 1998 II S. 395; LX145981) betr. Art. 3 Abs. 1 GG; ErbStG a. F.

Die Kl. erwarben von Todes wegen im Jahr 1976 GmbH-Beteiligungen in einem nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelten Wert von insgesamt über 15 Mio DM. Das FA setzte ErbSt nach Steuerklasse IV und einem Steuersatz von 58 v. H. - insgesamt über 8 Mio DM - fest. Die Kl. machten in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde geltend, die Besteuerung verstoße gegen die Grundsätze der Entscheidung des (a. a. O.).

Der BFH stellt sich auf den formalen Standpunkt, bei den vom BVerfG in der Entscheidung v. (a. a. O.) aufgestellten Grundsätzen handele es sich lediglich um allgemeine Ausführungen des BVerfG zu der Frage, wie nach den Vorstellungen des BVerfG eine an Art. 3 GG orientierte und die erhöhte Sozialbindung von Unternehmensvermögen berücksichtigende Besteuerung zu gestalten sei. Das BVerfG habe jedoch ausdrücklich entschieden, daß das alte ErbSt-R...