Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 36 vom Fach 10 Seite 1103

BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1989

von Notar Dr. Rolf Petzoldt, Solingen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

1. Wohnsitz im Inland

(BStBl 1989 II S. 182; LX86400) betr. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974; § 8 AO 1977.

Die Kl. war die Erbin ihres Lebensgefährten, der seinen Wohnsitz in Liechtenstein hatte. Dort wohnte auch die Kl., war allerdings dort nicht gemeldet, weil sie nicht zuziehen durfte. Das Interesse der Kl. bestand darin, daß ihr kein Wohnsitz in der BRD zugerechnet wurde. Die Kl. war aber Eigentümerin einer in der BRD gelegenen Doppelhaushälfte, die sie gemeinsam mit dem Erblasser über einige Jahre hinweg zweimal jährlich für mehrere Wochen nutzte.

Der BFH hat aus der Nutzung der Doppelhaushälfte auf einen Wohnsitz der Kl. i. S. des § 8 AO geschlossen. Er sieht den steuerrechtlichen Wohnsitzbegriff im Gegensatz zu der bürgerlich-rechtlichen Betrachtung als objektiviert an. Er stellt auf die tatsächliche Gestaltung ab und knüpft insgesamt an äußere Merkmale an, ohne subjektiven Momenten oder Absichten Raum zu geben. Der Absicht der Kl., keinen Wohnsitz in der BRD begründen zu wollen, mißt er keine Bedeutung bei. Er sieht vielmehr die Voraussetzung, daß die Wohnung dadurch als Bleibe diene, daß sie ständig o...