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BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1988
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
1. Schenkung eines realen Grundstücksteils
(BStBl II S. 741) betr. § 9 Abs. 1 Nr. 2, §§ 11, 12 ErbStG 1974.
Vorinstanz: FG Köln.
Hinweis: KFR F. 10 ErbStG § 12, 1/88, S. 293 (Petzoldt).
Der Klin. wurde durch notariell beurkundeten Vertrag vom 31. 10. 1978, der die Auflassung und die zur Eigentumsumschreibung erforderlichen Bewilligungen und Anträge enthielt, ein unbebautes Grundstück geschenkt. Das geschenkte Grundstück bildete bis zur Schenkung zusammen mit einem anderen bebauten Grundstück eine wirtschaftliche Einheit. Der EW für diese wirtschaftliche Einheit war auf den auf 14 100 DM festgestellt worden. Nach Beurkundung des Schenkungsvertrages stellte das FA für das geschenkte Grundstück auf den den EW auf 18 800 DM fest. FA und Klin. streiten darüber, ob der Berechnung der SchenkSt der neu festgestellte EW oder lediglich ein Anteil des alten EW zugrunde zu legen sei.
Der BFH hat sich für ersteres entschieden. Die Begründung findet er in § 12 Abs. 4 ErbStG und in der von ihm vorgenommenen Abgrenzung gegenüber Abs. 3 desselben Paragraphen. Gem. § 12 Abs. 3 ErbStG ist dann, wenn zum Erwerb nur ein Teil der wirtschaftlichen Einhei...