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BFH-Entscheidungen zum Grunderwerbsteuerrecht im Jahr 1997
1. Fortbestand der BGB-Gesellschaft bei gleichzeitiger Auswechslung aller Gesellschafter; Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids § 1 Abs. 1Nr. 1 GrEStG
(BStBl 1997 II S. 299; LX141009) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; §§ 42, 122 Abs. 1 Satz 1, § 157 Abs. 1 Satz 2 AO.
Hinweis: Brüggemann, DStZ 1997 S. 419.
Mit verfahrensrechtlichen Auswirkungen der Rspr. zur Auswechslung aller Gesellschafter einer grundstückshaltenden GbR befaßt sich das Urt. v. , dem - vereinfacht - folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
Am gründeten Frau E und die A-KG eine GbR, in die Frau E ein Mietwohngrundstück einbrachte. Frau E war mit 95 v. H., die A-KG mit 5 v. H. an der GbR beteiligt. Am übertrug Frau E ihren Gesellschaftsanteil auf die B-KG. Am veräußerten und übertrugen die A-KG ihren Gesellschaftsanteil von 5 v. H. an die C-GmbH, die B-KG ihren Anteil von 95 v. H. an die D-GmbH. Am erwarben Herr und Frau F die Gesellschaftsanteile. Am setzte das FA durch einen an die GbR (bestehend aus Frau E und der A-KG) gerichteten GrESt-Bescheid GrESt für den Erwerb des Grundstücks durch den Vertrag vom von Frau E fest. Hiergegen legte die GbR (bestehend aus E und A-KG) Einspruch ein. Am erließ das FA für den Vorgang vom einen an d...