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§ 11 BewG Ermittlung des gemeinen Werts von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer; Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes v. (BGBl I S. 1433)
Das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v. (BGBl I S. 1433) ist am in Kraft getreten. Im Bereich der KSt ersetzt es das bisherige Vollanrechnungsverfahren durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Dabei unterliegt das zu versteuernde Einkommen einer KapGes endgültig einem einheitlichen Steuersatz von 25 v. H. (vgl. § 23 Abs. 1 KStG). Diese und damit zusammenhängende weitere Änderungen des KStG haben auch Auswirkungen auf die Bewertung nichtnotierter Anteile an KapGes nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, R 96 bis 108 ErbStR.
Im Vorgriff auf eine künftige Änderung der ESt-Richtlinien gilt für Erwerbe von nichtnotierten Anteilen an KapGes, für die die Steuer nach dem entstanden ist oder entseht, Folgendes:
1. Korrekturen des Einkommens (R 99 Abs. 1 Satz 5 ErbStR)
Teilwertabschreibungen oder Gewinnminderungen aus der Veräußerung von Anteilen, die nach § 8b Abs. 3 KStG bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt wurden, sind dem Einkommen nicht hinzu zu rechnen.
Zu den steuerfreien Vermögensmehrungen, die dem Einkommen hinzuzurechnen sind, gehören auch Bezüge i. S. des § 8b Abs. 1 KStG - im Wesentlichen Dividenden und andere Gewinnausschüttungen -, die bei der Gewinnermittlung außer Ansatz geblieben sind. Damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Betriebsausgaben, die bei der Gewi...