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NWB Nr. 37 vom Seite 2971 Fach 4a Seite 85

BFH-Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer in den Jahren 1996 und 1997

von Richter am BFH Ferdinand Hofmeister, München

Die nachstehende Zusammenstellung höchstrichterlicher Rspr. zur KSt behandelt die in den Jahren 1996 und 1997 im Teil II des BStBl veröffentlichten Entscheidungen.

Unbeschränkte Steuerpflicht

1. Steuerpflicht von Zusammenschlüssen der Mitglieder freiwilliger Feuerwehren

(BStBl 1997 II S. 361; LX141241) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KStG.

Der Charakter der Freiwilligen Feuerwehr als öffentliche Einrichtung ihrer Trägergemeinde schließt es nicht aus, daß die Mitglieder einen nichtrechtsfähigen Verein bilden. Einem solchen Verein ist die anläßlich eines Festes der Freiwilligen Feuerwehr ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit zuzurechnen, wenn die Tätigkeit finanziell nicht über den Gemeindehaushalt, sondern über eine Kameradschaftskasse abgewickelt wird.

Betriebe gewerblicher Art

2. Abgrenzung Betriebe gewerblicher Art von Hoheitsbetrieben im Bereich der Abfallentsorgung

(BStBl 1997 II S. 139; LX139542) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG.

Hinweis: Brenner, KFR F. 4 KStG § 4, 1/98, S. 137; Gosch, DStR 1997 S. 22; Noch, DStZ 1997 S. 197; Wellmann, DB 1997 S. 501; Anm. in HFR 1997 S. 160.

Eine öffentliche (= hoheitliche) Gewalt i. S. des § 4 Abs. 5 KStG 1984 wird durch Tätigkeiten ausg...