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Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Abgabenordnung im Jahr 2002
I. Steuerliche Begriffsbestimmungen
1. Gesetz
Die Anwendung des durch das JStG 1997 v. eingeführten § 233a Abs. 2a AO auf nach dem entstandene Verluste führt im Falle des Verlustrücktrags auf VZ vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung (, BStBl 2002 II S. 453). Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot erscheint allenfalls in den Fällen möglich, in denen vor Inkrafttreten des JStG 1997 in einer Steuerfestsetzung ein rückwirkendes Ereignis bereits berücksichtigt worden und damit auch der Anspruch auf Erstattungszinsen bereits entstanden war. Entsprechendes gilt nach (BStBl 2002 II S. 503) für die Anwendung des § 233a Abs. 2a AO auf einen in 1996 entstandenen Verlust (vgl. Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO). Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des VZ, in dem der Verlust entstanden ist. Das JStG 1997 ist nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes am Tage nach seiner Verkündung und noch vor Ablauf des Jahres 1996 in Kraft getreten. Bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Zinsregelung und dem Interesse des Gesetzgebers an eine...