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NWB Nr. 39 vom Seite 3239 Fach 2a Seite 1883

Überblick über die Rechtsprechung des BFH zur Abgabenordnung im Jahr 1993

von Regierungsdirektor Josef Lohrer, Oberviechtach

I. Steuerliche Begriffsbestimmungen

1. Gesetz

Belastende Gesetze mit echter Rückwirkung verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG. Eine unechte Rückwirkung oder ”Rückanknüpfung” ist dagegen regelmäßig verfassungsrechtlich unbedenklich. Hier liegt zwar der Tatbestand der Regelung in der Vergangenheit, ihre Rechtsfolgen treten dagegen erst zu einem Zeitpunkt ein, der nach dem Zeitpunkt liegt, in dem das Gesetz gültig geworden ist. Solche Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, sind unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu würdigen. Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens des einzelnen und der Bedeutung des gesetzlichen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit ( BStBl 1993 II S. 151).

2. Ermessen

Ermessensentscheidungen der Verwaltung sind grds. anhand der Sach- und Rechtslage zu überprüfen, die im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bestand. Das bedeutet, daß selbst bei einer ursprünglich fehlerfrei getroffenen Ermessensentscheidung das Ermessen vom FA im Einspruchsverfahren überprüft und erneut ausgeübt werden muß, wenn erstmals Tatsachen vorgetragen o...BStBl II S. 692