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NWB Nr. 4 vom Seite 181 Fach 2a Seite 1731

Rechtsprechung zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung im 4. Vierteljahr 1988

von Ministerialdirektor Gustav Hübner, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Rechtsquellen: Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und sonstiger oberster Bundesgerichte.

Rechtsprechung zur Abgabenordnung 1977

Steuerpflichtiger

1. Zwangsverwalter als Steuerpflichtiger

(BStBl II S. 920; HFR S. 645; LX84431) betr. §§ 2 Abs. 1, 13 Abs. 2, 16, 18 Abs. 1 Satz 4 UStG; §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 und 3, 157 Abs. 1 AO.

Hinweise: Anm. in HFR 1988 S. 646; Klever, DB 1989 S. 599; Weiß, UR 1989 S. 24.

Ist über die Grundstücke des Schuldners die Zwangsverwaltung angeordnet, so sind die infolge der Verwaltungstätigkeit des Zwangsverwalters begründeten positiven und negativen USt-Ansprüche gegen den Zwangsverwalter bzw. von ihm geltend zu machen. Insoweit ist der Zwangsverwalter mit eigenen Pflichten ausgestattet; er hat die durch seine Verwaltungstätigkeit begründete USt zu entrichten. Soweit der Vollstreckungsschuldner außerhalb des Unternehmensbereichs, auf den sich die Beschlagnahme erstreckt, Umsätze ausführt, ist die hieraus entstandene USt - allein - durch einen an den Vollstreckungsschuldner zu richtenden USt-Bescheid geltend zu machen. Der an den Zwangsverwalter zu richtende USt-Bescheid muß neben der Bezeichnung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Grundstücke die Person des Vollstreckungsschuldners angeben.

Zurechnung

2. Üb...