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NWB Nr. 8 vom Seite 532

Anmietung eines Raums durch den Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer

von Rechtsanwalt Steuerberater Dipl.-Finanzwirt (FH) Volker Schmidt und Rechtsanwalt Dipl.-Betriebswirt (BA) Andreas Kieker, Stuttgart

Nach der Einführung der Abzugsbeschränkung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie für Kosten der Ausstattung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG durch das Jahressteuergesetz 1996 hatten die FG mehrmals über die (Nicht-)Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu befinden. Die hierzu ergangenen Entscheidungen der FG sind indes uneinheitlich. S. 533

1. Bisherige Rechtsprechung der Finanzgerichte

Das FG Baden-Württemberg hat mit Gerichtsbescheid v. - 12 K 111/00 (EFG 2001 S. 360; Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 131/00, s. dazu unten 2) entschieden, dass das Entgelt für die Überlassung von Räumen durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber aufgrund der Umqualifizierungsklausel gem. § 21 Abs. 3 EStG als eine dem Lohnsteuerabzug unterliegende Aufwandsentschädigung den Arbeitnehmereinkünften zuzurechnen ist, wenn der Arbeitnehmer der alleinige Vermieter ist. Etwas anderes gelte, wenn der Arbeitnehmer und dessen Ehegatte gemeinsam die im Miteigentum stehenden Räume vermieten bzw. wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers der alleinige Vermieter ist.

Im Urt. v. - 4 K 169/99 (EFG 2000 S. 1414) hat das FG Baden-Württemberg offen gelassen, ob die erzielten Einkünfte aus de...