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NWB Nr. 20 vom Seite 1631

Neue BFH-Entscheidungen zu sog. Auslandskindern, zur Eigenheimzulage und zur Verzinsung gem. § 233a AO

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Ende des vergangenen Jahres hatte sich der BFH in zwei Entscheidungen mit der Gewährung von Kinderfreibeträgen für sog. ”Auslandskinder”, also Kinder von in Deutschland lebenden Eltern, die im Ausland (hier in der Türkei) über mehrere Jahre ihre Schulausbildung und/oder ihr Studium absolvierten, zu beschäftigen. In zwei weiteren Entscheidungen befasste er sich mit der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum. Hier ging es um Fragestellungen zum Erstjahr i. S. von § 5 EigZulG (speziell wegen der Überschreitung von Einkommenshöchstbeträgen) sowie um einen Sachverhalt, in dem Steuerpflichtige Ansätze dafür sahen, die für Ehegatten auf zwei Objekte begrenzte Förderung zumindest teilweise auf drei Objekte auszudehnen. Schließlich hatte sich der BFH ebenfalls Ende des vergangenen Jahres in einer Entscheidung zur Verzinsung gem. § 233a AO mit der Wirkung der Bekanntgabefiktion in § 122 Abs. 2 AO auf das Ende des Zinslaufs auseinanderzusetzen.

I. Kindergeld und Auslandsaufenthalt des Kindes

1. Kindergeld bei Beibehaltung des Wohnsitzes trotz mehrjährigen Auslandsaufenthalts
a) Leitsatz

”Begibt sich ein Kind zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland, behält es seinen Wohn...