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Beginn des Fünfjahreszeitraums gem. § 1 Abs. 2a GrEStG
Der mit dem JStG 1997 v. in § 1 GrEStG eingefügte Abs. 2a unterwirft Gestaltungen der GrESt, bei denen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren der Gesellschafterbestand einer PersGes derart ausgewechselt wird, daß bei wirtschaftlicher Betrachtung dieser Gesellschafterwechsel als ein auf die Übereignung eines inländischen Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft anzusehen ist. Dies ist gem. § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG stets der Fall, wenn mindestens 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.
Neben zahlreichen anderen Fragen im Zusammenhang mit dieser Neuregelung wies Keune bereits in NWB Blickpunkt Steuern 8/97 () auf die Problematik des zeitlichen Anwendungsbereichs der Neuregelung hin. Gemäß § 23 Abs. 3 GrEStG ist die Vorschrift ”erstmals auf Rechtsgeschäfte anzuwenden, die die Voraussetzungen . . . nach dem 31. 12. 1996 erfüllen”. Unstreitig ist, daß mit dieser Regelung ein wesentlicher Wechsel im Gesellschafterbestand erfaßt wird, der in vollem Umfang ab dem vollzogen wird. Fraglich war daher die Behandlung eines wesentlichen Wechsels im Gesellschafterbestand, der teilweise durch Anteilsübertragungen vor dem und nur teilweise durch ...