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NWB Nr. 24 vom Seite 2157

Gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Verfasser: Wirtschaftsprüfer Steuerberater Dipl.-Kaufmann Norbert Jakobs, Düsseldorf

In seinem mit Urt. v. entschiedenen Fall hatte sich der BFH mit der Frage zu befassen, nach welchem Zurechnungsmaßstab gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei unterschiedlicher Nutzung von Gebäudeteilen durch die Miteigentümer einer Miteigentümergemeinschaft im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den Miteigentümern zuzurechnen sind. Für den Fall, daß die Miteigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses aus der gemeinsamen Vermietung einer Wohnung an Dritte gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung erzielen, bestätigt der BFH die in der Vorentscheidung des vertretene Rechtsauffassung. Danach ist eine einheitliche und gesonderte Feststellung dieser Einkünfte vorzunehmen, wobei die Zurechnung auf die Miteigentümer unabhängig von der ansonsten vorliegenden Selbstnutzung der Gebäudeteile durch die Miteigentümer nach ihren Miteigentumsanteilen vorzunehmen ist.

Im entschiedenen Fall bestand die Miteigentumsgemeinschaft aus zwei miteinander verheirateten Freiberuflern. Die Miteigentumsgemeinschaft vermietete eine Wohnung innerhalb des Gebäudes fremd und andere Räumlichkeiten (Praxis, Arb...