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NWB Nr. 43 vom Seite 3447

Pauschbetrag für Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Verfasser: Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune, Marl

Mit dem JStG 1996 wurde eine zusätzliche Pauschalierung vom Gesetzgeber in das ESt-Recht eingeführt. Ab VZ 1996 ist eine Pauschalierung der WK bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zulässig, soweit die vermieteten Gebäude Wohnzwecken dienen. Gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG beträgt der Pauschbetrag 42 DM pro Quadratmeter Wohnfläche per anno. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung sind mit Ausnahme von Schuldzinsen und Absetzungen für Abnutzungen, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen sämtliche weiteren WK abgegolten.

1. Einzubeziehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Bis VZ 1995 gestattete die FinVerw den Vermietern, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wahlweise nach dem Brutto- oder Nettoprinzip zu ermitteln. Bei Anwendung des Nettoprinzips wird als Einnahme lediglich die Netto-Kaltmiete erfaßt. Im Gegenzug werden die Nebenkosten nicht als WK berücksichtigt. Nach dem Bruttoprinzip sind bei Ansatz der Warmmiete als Einnahme alle umlagefähigen Nebenkosten als WK zu berücksichtigen. Beide Methoden führen zum gleichen steuerlichen Totalergebnis, wenn alle Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. S. 3448

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