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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1362/15

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 ; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ; BGB § 675

Voraussetzungen für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung immaterieller Rechte im Sinne einer Rechtspacht

Leitsatz

Die Abgrenzung von Geschäftsbesorgung und Rechteüberlassung im Rahmen von Außenwerbungsmaßnahmen bestimmt sich ganz wesentlich nach dem Inhalt der geschlossenen Vereinbarungen und deren wirtschaftlichem Gehalt. Dabei sprechen eine eigenständige, eigenverantwortliche und umfassende Vermarktungsorganisation bezüglich der Werbeträger sowie eine an konkret erwirtschafteten Werbeeinnahmen orientierte Vergütung für die Annahme einer Geschäftsbesorgung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAI-06059

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