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Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 13 Ko 2594/21 GK

Gesetze: GKG § 6 Abs. 1 Nr. 5; FGO § 73; JBeitrG § 8 Abs. 1 Satz 1; BGB § 395

Verfahrensgebühr bei doppelter Klageerhebung: Kostenauswirkung der Verfahrensverbindung – Erfordernis der Kassenidentität bei Aufrechnung

Leitsatz

  1. Das versehentliche Einreichen zweier Klagen mit demselben Klagegegenstand kann der Entstehung der Verfahrensgebühr allenfalls dann entgegenstehen, wenn sich für die Eingangsstelle des Gerichts schon bei formaler Betrachtung der jeweiligen Klageschrift eine Verfahrensidentität aufdrängen muss.

  2. Die Verbindung dieser beiden Verfahren hat auf die bereits entstandenen Gerichtsgebühren keine Auswirkung.

  3. Die Aufrechnung einer Gerichtskostenforderung gegen einen von der Finanzkasse auszugleichenden Kostenerstattungsanspruch ist aufgrund der fehlenden Kassenidentität nicht zulässig.

Fundstelle(n):
QAAAI-06054

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