Steuerfreiheit eines Altersteilzeit-Aufstockungsbetrags
Leitsatz
1. Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr
vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung
das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 % aufgestockt hat.
2. Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG ist, dass die persönlichen Voraussetzungen gem. §
2 AltTZG erfüllt sind, der Arbeitnehmer sich somit noch nicht im Ruhestand befindet.
3. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen
vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den sie geleistet werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 30 DStRE 2022 S. 963 Nr. 16 EStB 2022 S. 276 Nr. 7 OAAAI-05142
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.