BMF - IV C 2 - S 2144-g/20/10002 :005 BStBl 2022 I S. 103

Anwendungsregelungen zu § 4j EStG;

Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen in den Veranlagungszeiträumen 2018, 2019 und 2020

Bezug:

Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom (BGBl 2017 I S. 2074; BStBl 2017 I S. 1202) wurde § 4j EStG eingeführt. Die Regelung sieht nach Maßgabe des § 4j Absatz 3 EStG ein (anteiliges) Abzugsverbot für Aufwendungen aus der Rechteüberlassung vor, soweit die korrespondierenden Einnahmen des Gläubigers einer niedrigen Besteuerung im Rahmen einer Präferenzregelung unterliegen.

Entspricht diese Präferenzregelung jedoch dem sog. „Nexus-Approach“ der OECD [1], greift das (Teil-) Abzugsverbot insoweit nicht (§ 4j Absatz 1 Satz 4 EStG). Grundlage für die Untersuchung anhand des sog. Nexus-Ansatzes stellt das Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) dar.

Zu Anwendungsfragen des Abzugsverbots vgl. (BStBl 2022 I S. 100)

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Veranlagungszeiträume (VZ) 2018, 2019 und 2020 hinsichtlich der Nexus-Konformität folgendes:

I. Zur Anwendung des § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG

Soweit die geleistete Zahlung in einer der unter II. aufgeführten Regelungen, die nicht die Voraussetzungen von § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG erfüllt, besteuert wird, führt dies zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs beim Schuldner nach § 4j Absatz 1 Satz 1 i. V. mit Absatz 2 und 3 EStG.

In Fällen, in denen Zahlungen im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 EStG unmittelbar oder mittelbar in Präferenzregelungen besteuert werden, die unter III. als noch nicht abschließend geprüft aufgeführt sind, ist nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu veranlagen. Gleichwohl ist der Lizenzaufwand als abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln, sofern keine Gründe außerhalb von § 4j EStG dem Abzug entgegenstehen.

II. Präferenzregelungen, die in den VZ 2018, 2019 und 2020 dem Nexus-Ansatz nicht entsprechen

Für die VZ 2018, 2019 und 2020 wurden nachfolgende Präferenzregelungen festgestellt, die dem Nexus-Ansatz nicht entsprechen. Insoweit ist § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG nicht anwendbar, da die aufgeführten Regelungen nicht dem Substanzerfordernis des Nexus-Ansatzes entsprechen.

1. Von der OECD untersuchte Präferenzregime

Bei den in der folgenden Tabelle aufgeführten Präferenzregelungen handelt es sich um eine nicht abschließende Aufzählung schädlicher Regelungen, die dem Nexus-Ansatz der OECD nicht entsprechen. Die Regelungen der in dieser Tabelle aufgeführten Länder sind zum größten Teil bis 2021 „ausgelaufen“. Die betroffenen Staaten haben entweder Nexus-konforme Neuregelungen geschaffen oder ihre als nicht Nexus-konform eingestuften Regelungen aufgehoben. In der Tabellenspalte „Anwendungszeitraum“ wird berücksichtigt, dass die Staaten gemäß den BEPS Vereinbarungen für die nicht Nexus-konformen Regelungen bis zum 30. Juni 2021 Bestandsschutz gewähren konnten. Eine entsprechende Bestandsschutzregelung ist für die Anwendung des § 4j EStG unbeachtlich. Anhand der von der OECD vorgenommenen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass die abzuschaffenden Regelungen nicht Nexus-konform waren bzw. sind. Die Tabelle stellt eine Arbeitshilfe dar. Es ist zu beachten, dass in manchen Staaten neue, unschädliche Präferenzregelungen, die dem Nexus-Ansatz im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG entsprechen, neben den unter II. aufgeführten schädlichen Präferenzregelungen bestehen, die die Bestandsschutzregelung bis zum nutzen.

Auf Grundlage der von der OECD abgegebenen Einschätzungen einzelner ausländischer Präferenzregelungen wurde folgende Liste zur Anwendung des § 4j EStG erstellt:


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Staat
Bezeichnung der Regelung (inoffiziell in Englisch) und Jahr der Einführung
Art der Begünstigung
Begünstigte Personen (Ansässigkeit und Steuersysteme des jeweiligen Staates sind maßgeblich) [2]
Begünstigte immaterielle Werte
Anwendungszeitraum
Andorra
Special regime for exploitation of certain intangibles

(früher: Companies involved in the international exploitation of intangible assets)

2012
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80 %. Die Befreiung wird ab 2017 um jährlich 25 % abgeschmolzen.

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 10 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 10 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 10 %
Körperschaften
Patente, Gebrauchsmuster, Software
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

Keine Bestandschutzregelung en für nach dem von verbundenen Unternehmen erworbenen immateriellen Werte.
Aruba
Exempt company
Freistellung von Einkünften aus immateriellen Werten
Körperschaften
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Regelung wurde zum aufgehoben.

Letztmals anzuwenden für Körperschaften, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Aruba
Free Zone
Niedriger Steuersatz 2%

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %
Körperschaften
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Regelung wurde zum aufgehoben.

Letztmals anzuwenden für Körperschaften, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Barbados
International societies with restricted liability

Societies With Restricted Liability (SRL) Act Cap 318B (1996)
Niedriger Steuersatz (0,25 % - 2,5 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2019:
bis zu 1 Mio. 5,5 %
ab 1 Mio. bis 20 Mio. 3 %
ab 20 Mio. bis 30 Mio. 2,5 %
mehr als 30 Mio. 1 %

2020:
bis zu 1 Mio. 5,5 %
ab 1 Mio. bis 20 Mio. 3 %
ab 20 Mio. bis 30 Mio. 2,5 %
mehr als 30 Mio. 1 %
Gesellschaft (kann als Körperschaft oder Personengesellsc haft behandelt werden)
Nutzungsrechte, Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, Kinofilme oder Werke auf Film, Band oder Vervielfältigungen zur Verwendung in Verbindung mit Radio oder Fernsehen, Patente, Marken, Designs oder Modelle, Pläne, geheime Formeln oder Verfahren, wissenschaftliche Erfahrungen
Bestimmungen gelten bis zum für Gesellschaften, die über eine gültige am oder vor dem ausgestellte Lizenz verfügen und die bereits begünstigte immaterielle Werte besitzen, die nach dem und vor dem von einem nicht verbundenen Unternehmen erworben wurden.

Bestimmungen gelten bis zum für Gesellschaften, die über eine gültige am oder vor dem ausgestellte Lizenz verfügen und die immaterielle Werte besitzen, die nach dem von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Barbados
International business companies

International Business Companies (IBC) Act Cap 77 (1992)
Niedriger Steuersatz (0,25 % - 2,5 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2019:
bis zu 1 Mio. 5,5 %
ab 1 Mio. bis 20 Mio. 3 %
ab 20 Mio. bis 30 Mio. 2,5 %
mehr als 30 Mio. 1 %

2020:
bis zu 1 Mio. 5,5 %
ab 1 Mio. bis 20 Mio. 3 %
ab 20 Mio. bis 30 Mio. 2,5 %
mehr als 30 Mio. 1 %
Körperschaften
Nutzungsrechte, Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, Kinofilme oder Werke auf Film, Band oder Vervielfältigungen zur Verwendung in Verbindung mit Radio oder Fernsehen, Patente, Marken, Designs oder Modelle, Pläne, geheime Formeln oder Verfahren, wissenschaftliche Erfahrungen
Bestimmungen gelten bis zum für Körperschaften, die über eine gültige am oder vor dem ausgestellte Lizenz verfügen und die bereits begünstigte immaterielle Werte besitzen, die nach dem und vor dem von einem nicht verbundenen Unternehmen erworben wurden Bestimmungen gelten bis zum für Körperschaften, die über eine gültige am oder vor dem ausgestellte Lizenz verfügen und die immaterielle Werte besitzen, die nach dem von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden
Belgien
Patent income deduction (Deduction for innovation income)

2008

Art. 205 Abs. 1 – 5 Belgian Income Tax Code i.d.F.d. Programm Law vom (veröffentlicht am ).
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 85%

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 29 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 29 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %
Körperschaften
Patente (nationale, EU-und Nicht-EU-Patente) und ergänzende Schutzzertifikate sowie damit in Zusammenhang stehende Fertigkeiten (Know-How). Explizit ausgeschlossen sind Fertigkeiten, Warenzeichen (Trademarks), Pläne, Muster, geheime Rezepturen oder Prozesse, gewerbliche oder wissenschaftliche Erfahrungen.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

Keine Bestandschutzregelung en für nach dem von verbundenen Unternehmen erworbenen immateriellen Werte.
Belize
International business companies

1990

International Business Companies Act
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100%
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben.

Übergangsregelung bis zum für vor dem gegründete Körperschaften für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben.
Botswana
International financial services center (IFSC) regime

Income Tax (Amendments) Act 1999
Niedriger Steuersatz (15 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 22 %
Körperschaften
Geistiges Eigentum, Softwareentwicklung
Regelung wurde zum aufgehoben, keine Bestandsschutzregelun gen
Brunei Darussalam
Investment incentives regime (vorher: Pioneer services companies)

Investment Incentive Order 2001
Befreiung der Einkünfte für 8-11 Jahre bzw. 5-10 Jahre für den Finanzsektor
Körperschaften
u.a. Forschung und Entwicklung, Computerdienstleistunge n, Industriedesign
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Cookinseln
International companies
Befreiung der Einkünfte von registrierten „International Companies“
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte der Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben, Bestandschutz bis zum
Curaçao
Tax exempt company/entity (Curacao investment company) (ab werden Tax exempt companies als nicht schädliche Investment companies betrachtet)
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100%
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben, keine Bestandschutzregelung
Curaçao
Export facility company
Niedriger Steuersatz (3,19 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 22 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben, keine Bestandsschutzregelun g
Dominica
International business companies
Befreiung der Einkünfte von internationalen Unternehmen
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte der Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben.

Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Frankreich
Reduced corporation tax rate on IP income (früher: Reduced rate for long term capital gains and profits from the licencing of IP rights)

1971

2001
Niedriger Steuersatz

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerung: 15 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 33,33 %
Körperschaften

natürliche Personen, bei denen die Lizenzeinnahmen aus unternehmerisch er Tätigkeit resultieren
Körperschaften: Französische und europäische Patente und patentierbare Erfindungen bzw. Entwicklungen sowie damit in Zusammenhang stehende Weiterentwicklungen, sofern diese als eigenständige Wirtschaftsgüter aktiviert werden können, und industrielle Fertigungsprozesse.

Explizit ausgeschlossen sind Fertigkeiten (Know-How), Warenzeichen (Trademarks) und Software.

Natürliche Personen: Patente, technische Verfahren, Know-How

Explizit ausgeschlossen sind andere geistige Eigentumsrechte (z.B. Markenlizenzen)
Regelung wurde zum aufgehoben, keine Bestandsschutzregelun gen
Griechenland
Patent incentive

Art. 71 of Law 2842/2010; überarbeitet in Art 71A of Law 4512/2018 (2018)
3-jährige Steuerbefreiung (Erfassung der freigestellten Gewinne in einem Sonderposten mit Rücklageteil)
Körperschaften
Gewinne aus der Veräußerung international anerkannter Patente, Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage der Verwertung eines Patents
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Großbritannien
Patent box



Part 8A Corporation Taxes Act 2010 i.d.F.d. Finance Act 2012
Niedriger Steuersatz

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerung: 10 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 19 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 19 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 19 %
Körperschaften
Britische und europäische Patente [3], ergänzende Schutzzertifikate, Sortenschutz, Zulassungen von medizinischen (einschl. veterinärmedizinischen) Produkten.

Ausgeschlossen sind Handelsmarken, Urheberrechte, Entwürfe, Know-How
Letztmals anzuwenden für Körperschaften, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

Keine Bestandschutzregelung en für nach dem von verbundenen Unternehmen erworbenen immateriellen Werte.
Israel
Amended preferred enterprise regime

Encouragement Law

2011
Ermäßigter KSt-Satz Ermäßigter Steuersatz für Dividenden

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerung: 16 % für begünstigtes Einkommen außerhalb der Entwicklungszone A 7,5 % ab für begünstigtes Einkommen innerhalb der Entwicklungszone A

20% für Dividenden 2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 23 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 23 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 23 %
Körperschaften
Software, Patente, auch auf Pflanzenzucht, geistiges Eigentum
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

Keine Bestandschutzregelung en für nach dem von verbundenen Unternehmen erworbenen immateriellen Werte.
Italien
Taxation of income from intangible assets

2014

Paragraphs 37 - 45 of Law no. 190/20144 (2015 Stability Law)

In Kraft ab
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 50 % (ab 2017; 40 % für 2016; 30% für 2015).

Befreiung der Veräußerungsgewinne aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %.

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %
Körperschaften
Geistiges Eigentum, industrielle Patente, marketingbezogene geistige Eigentumswerte (insb. Trademarks), Pläne, Muster sowie Formeln und Erfahrungen, die aus industrieller, kommerzieller und wissenschaftlicher Tätigkeit hervorgehen, sofern diese rechtlich geschützt sind, Urheberrechtlich geschützte Software
Letztmals anzuwenden für Einkünfte aus marketingbezogenen geistigen Eigentumswerten (insb. Trademarks), die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Jordanien
Development zones

2008

Development zones Law 2008 Investment Law 30 of 2014
Ermäßigter Steuersatz (5 %)
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte der Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden bis , keine Bestandsschutzregelun gen
Kasachstan
Special economic zones
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100%
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte der Unternehmen werden befreit. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Katar
Free zone at science & technology park
Befreiung der Einkünfte aus Aktivitäten innerhalb der Free Zone
Körperschaften
Forschung und Entwicklung, Produktentwicklung, technische Aktivitäten
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Katar
Free zone areas
20 Jahre Steuerbefreiung für Einkünfte aus bestimmte Aktivitäten innerhalb der Free Zone
Körperschaften
Technologie, inklusive Forschung und Entwicklung
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Liechtenstein
IP Box

2011
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz:

12,5 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 12.5 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 12,5 %
Körperschaften
Patente, Marken, Muster, Gebrauchsmuster, die in ein in- oder ausländisches oder internationales Register eingetragen sind und nach dem erworben oder geschaffen worden sind (maßgebend ist Registereintrag). Begünstigt sind auch Erlöse aus Software sowie wissenschaftlichen und technischen Datenbanken.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis zum .
Luxemburg
Partial exemption for income/gains derived from certain IP rights

2007

Art. 50bis LUX Income Tax Law (i.d.F.v. )
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80%

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 18 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %
Körperschaften und natürliche Personen, bei denen die Lizenzeinnahmen aus unternehmerisch er Tätigkeit resultieren.
Patente, ergänzende Schutzzertifikate, marketingbezogene geistige Eigentumswerte, Pläne, Muster, Internet-Domains und urheberrechtlich geschützte Software.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

Nach dem keine Bestandschutzregelung en für nach dem von verbundenen Unternehmen erworbenen immateriellen Werte.
Macau (China)
Macau offshore institution
Befreiung der Einkünfte von Unternehmen mit bestimmten Offshore-Aktivitäten i.H.v. 100%
Körperschaften und natürliche Personen, bei denen die Lizenzeinnahmen aus unternehmerisch er Tätigkeit resultieren.
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Malta
Exemption on royalties from patents (auch: Patent box) 2010
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Patente
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Malaysia
MSC Malaysia Status

1996
Befreiung für 5 oder 10 Jahre der Einkünfte von Unternehmen im Multimedia-Bereich i.H.v. 70 % bzw. 100 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %
Körperschaften [4]
Sämtliche Einkünfte des Unternehmens werden begünstigt, sofern diese Unternehmen den MSC Malaysia Status halten. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis
Malaysia
Biotechnology industry

2005
Befreiung für 5 oder 10 Jahre der Einkünfte von Unternehmen der Biotechnologie i.H.v. 100 %
Körperschaften [5]
Sämtliche Einkünfte des Unternehmens werden begünstigt, sofern diese Unternehmen den BioNexus Status halten. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis
Malaysia
Pioneer status - High technology

1986
Befreiung für 5 oder 10 Jahre der Einkünfte von Unternehmen in besonders geförderten Wirtschaftsbereichen i.H.v. 70 % bzw. 100 % (0 % bzw. 7,2 %) 2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 % 2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 % 2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %
Körperschaften [6]
Sämtliche Einkünfte des Unternehmens werden begünstigt, sofern diese Unternehmen den Pioneer Status halten. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis
Malaysia
Principle Hub

2015
Niedriger Steuersatz für bestimmte Unternehmen mit ihrem Hauptsitz in Malaysia (0 %,5 % bzw. 10 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Mauritius
Global Business License I
Niedriger Steuersatz Effektive Höhe der Präferenzbesteuerung: 3 % (Höhe der effektiven Besteuerung ergibt sich aus Regelkörperschaftsteu ersatz i.H.v. 15 % und einer erhöhten Anrechnung auf ausländische Einkünfte auf bis zu 80 %).

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 15 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 15 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 15 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für Körperschaften von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Mauritius
Global Business License II
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für Körperschaften, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis
Mongolei
Free trade zones

erste Gesetzgebung 1995
Steuerbefreiung für 5 Jahre
Körperschaften
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Aufhebung der Regelung zum ohne Bestandschutz
Niederlande
Innovation box

2007

Art. 12b Corporate Income Tax Law
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %
Körperschaften
Patente, Sortenschutz und sonstige immaterielle Werte, für die ein „R&D Statement“ der niederländischen Behörden erteilt wurde.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Panama
City of knowledge technical zone

1998
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte, die im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung stehen, werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche aus diesen Aktivitäten resultierenden immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden bis , kein Bestandschutz.
Portugal
Partial exemption for income from patents and other industrial property rights

2014

Art. 50-A IRC (Law No 2/2014)
Befreiung der Einnahmen aus immateriellen Werten i.H.v. 50%

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 21 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 21 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 21 %
Körperschaften
Patente, Lizenzen, Warenzeichen, und Muster.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Kitts und Nevis
Companies act
Steuerbefreiung für sog. Offshore-Gesellschaften i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Kitts und Nevis
Nevis business corporation
Steuerbefreiung für sog. Offshore-Gesellschaften i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Kitts und Nevis
Nevis LLC
Steuerbefreiung für sog. Offshore-Gesellschaften i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Lucia
International business company
Steuerbefreiung i.H.v. 100 % oder 1 % Einkommensteuer

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Lucia
International partnership
Steuerbefreiung i.H.v. 100%
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Lucia
International trust
Steuerbefreiung i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Vincent und die Grenadinen
International business companies

2007
Steuerbefreiung i.H.v. 100 % oder niedriger Steuersatz (1 %)
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
St. Vincent und die Grenadinen
International trusts

1996
Steuerbefreiung i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
San Marino
New companies regime provided by art. 73, law no. 166/2004
Niedriger Steuersatz

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerung: 8,5 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Gesellschaften werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis . Die Bestandschutzregelung gilt nicht für immaterielle Werte die nach dem von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden
San Marino
Regime for high-tech start-up companies under law no. 71/2013 and delegated decree no. 116/2014
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten
Körperschaften
Patente, Software
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis . Die Bestandschutzregelung gilt nicht für immaterielle Werte die nach dem von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden
Schweiz, Kanton Nidwalden
Lizenzbox

2011
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80% von der kantonalen und kommunalen Steuer

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 6 % Zuzüglich nominaler KSt-Regelsteuersatz des Bundes: 8,5 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 6 % Zuzüglich nominaler KSt-Regelsteuersatz des Bundes: 8,5 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 6 % Zuzüglich nominaler KSt-Regelsteuersatz des Bundes: 8,5 %
Körperschaften
Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, Patente, Marken, Muster oder Modelle, Pläne, geheimen Formeln oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Seychellen
International Trade Zone

Seychelles International Trade Zone Act 1995
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Für Körperschaften, die über eine gültige am oder vor dem ausgestellte Lizenz verfügen, letztmals anzuwenden bis für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben.
Seychellen
Companies (Special Licences)

Companies (Special Licences) Act 2003
Niedriger Steuersatz (1,5 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 30 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für Körperschaften, die am oder vor dem gegründet wurden, bis .
Seychellen
International business companies

International business companies Act 1994
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100%
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde zum aufgehoben, keine Bestandschutzregelung en
Singapur
Development and expansion incentive – services (DEI-S)
Niedriger Steuersatz (5 % bzw. 10 %)

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 17 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Singapur
Pioneer incentive
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis
Spanien (national)
Partial exemption of income from certain intangible assets

2008

Art. 23 Corporate Tax Law Roxal Degree 4/2004 and 16/2007
Befreiung der Einnahmen aus immateriellen Werten i.H.v. 50 % (bis )

Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 60% (ab )

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 25 %
Körperschaften
Patente, Zeichnungen, Pläne, Muster, geheime Formeln, Verfahren und Fertigkeiten (Know-How)

Explizit ausgenommen sind Markenzeichen, Literatur, künstlerische und wissenschaftliche Arbeiten, Filme, dingliche Rechte wie z.B. Rechte am Bild, Computerprogramme, industrielle, kommerzielle oder wissenschaftliche Ausrüstung.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Spanien (Navarra)
Partial exemption of income from certain intangible assets

2008

Art 2 Regional Law 2/2008

Ley Foral 24/1996
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 30 % bzw. 60 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 28 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 28 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 28 %
Körperschaften
Patente, Zeichnungen, Pläne, geheime Formeln und Verfahren und Fertigkeiten (Know-How) und marketingbezogene geistige Eigentumswerte.

Explizit ausgenommen sind literarische, künstlerische oder wissenschaftliche Werke; Industrieausrüstung; Bildrechte; Computerprogramme
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Spanien (Baskenland)
Partial exemption of income from intellectual or industrial property 2008

Álava-Araba: Norma Foral 14/2008, 37/2013

Bizkaia: Norma Foral 3/1996, 5/2008, 11/2013

Gipuzkoa: Norma Foral 7/1996, 8/2008, 7/1996
Befreiung der Einnahmen aus immateriellen Werten i.H.v. 30% bzw. 60% Explizit ausgenommen sind Veräußerungsgewinne

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 26 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 24 %
Körperschaften
Patente, Pläne, Muster, geheime Formeln und Verfahren, Fertigkeiten (Know-How) und marketingbezogene geistige Eigentumswerte.

Explizit ausgenommen sind Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschließlich kinematographischer Filme, Bildrechte und Software.
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Türkei
Technology Development Zone

2001

Technology Development Zones Law 4691
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften und natürliche Personen, bei denen die Lizenzeinnahmen aus unternehmerisch er Tätigkeit resultieren.
Türkische Patente und Software
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Ungarn
Hungarian intellectual properties (IP) regime

Conditional deductibility of the capital gains from the sale of intangible assets embodying rights to royalties and the deductibility of 50 per cent of the amount of royalties

(Auch IP regime for royalities and capital gains oder “Intangible property for royalties and capital gains„)

2003 geändert 2012 Act CLVI 2011 Act XLII 2002
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 50 %

Befreiung der Veräußerungsgewinne aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 9 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 9 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 9 %
Körperschaften
Patente, industrielle Pläne, Fertigkeiten (Know-How), marketingbezogene geistige Eigentumswerte und Urheberrechte
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Uruguay
Benefits under lit S art. 52 del Texto Ordenado 1996 for biotechnology and for software
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften
Patente, Software
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .
Uruguay
Free trade zones 1987

Law 15.921
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 100 %
Körperschaften natürliche Personen
Sämtliche Einkünfte dieser Unternehmen werden begünstigt Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Letztmals anzuwenden bis , Keine Bestandschutzregelung
Zypern
Cyprus Intellectual Property Regime

2012

Amendment L102(I)/2012 to the Income Tax Law L118(I)/2002
Befreiung der Einkünfte aus immateriellen Werten i.H.v. 80%

2018: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 12,5 %

2019: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 12,5 %

2020: nominaler KSt-Regelsteuersatz: 12,5 %
Körperschaften
Patente, marketingbezogene geistige Eigentumswerte und Urheberrechte
Letztmals anzuwenden für immaterielle Werte, die erstmals vor dem von dieser Regelung profitiert haben, bis .

2. Kantonale Spezialgesellschaften der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Auch bei den Regelungen für kantonale Spezialgesellschaften der Schweizerischen Eidgenossenschaft handelt es sich um Präferenzregelungen nach § 4j Absatz 1 Satz 1 EStG, die nicht dem Nexus-Ansatz der OECD entsprechen.

a) Betroffene Gesellschaftsformen

Für die kantonalen Spezialgesellschaften Verwaltungs-, Domizil- und gemischte Gesellschaften sowie für Holdinggesellschaften (kantonale Spezialgesellschaften nach Artikel 28 Absatz 2 bis 4 Steuerharmonisierungsgesetz - StHG Schweiz, Stand: ) bestanden bis zum Regelungen, mit denen auf kantonaler Ebene Einkünfte (einschließlich Lizenzeinnahmen) dieser Gesellschaften ermäßigt oder gar nicht besteuert wurden.

b) Nexus-Konformität

Das FHTP hat die kantonalen Spezialgesellschaften im Rahmen der Präferenzregime als „Sonstige Regelungen“ eingeordnet. Eine Prüfung auf Nexus-Konformität durch das FHTP ist daher nicht erfolgt. In seinem Fortschrittsbericht von 2015 hatte das FHTP die kantonalen Regelungen für gemischte Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Verwaltungs- und Domizilgesellschaften aufgeführt. Sämtliche Regelungen wurden mit der Schlussfolgerung „Wird derzeit abgeschafft“ versehen [7]. Die Berichterstattung über die Fortschritte der Aufhebung der Regelungen an das FHTP sei gewährleistet [8].

Den kantonalen Spezialgesellschaften ist gemein, dass diese keinen bzw. nur in sehr begrenztem Umfang substanziellen Geschäftstätigkeiten in der Schweiz nachgehen dürfen. Insbesondere die für eine Nexus-konforme Präferenzregelung erforderliche eigene Forschungsund Entwicklungstätigkeit des Empfängers der Lizenzeinnahmen ist somit keine Voraussetzung für die Anwendung dieser Präferenzregelung. Die Voraussetzungen für die Ausnahme nach § 4j Absatz 1 Satz 4 EStG liegen dementsprechend nicht vor.

c) Zeitliche Relevanz

Die Kantone sind durch das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom 28. September 2018 verpflichtet worden, die kantonalen Spezialgesellschaften mit Wirkung zum ohne Bestandschutzregelung aufzuheben und stattdessen eine einheitliche Patent Box einzuführen. Diese ist im Oktober 2020 durch das FHTP als dem Nexus-Ansatz entsprechend eingestuft worden (vgl. Review FHTP, a. a. O.).

Für die Abzugsbeschränkung sind in diesem Zusammenhang nur Aufwendungen im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 EStG für Überlassungszeiträume bis zum relevant, die auf der Einnahmenseite einer präferenziellen Besteuerung als kantonale Spezialgesellschaft zugeführt wurden.

III. Präferenzregelungen, die in den VZ 2018, 2019 und 2020 noch nicht abschließend geprüft wurden

Darüber hinaus bestehen Präferenzregelungen, deren Überprüfung auf Konformität mit dem Nexus-Ansatz noch andauert. In Fällen, in denen Zahlungen im Sinne des § 4j Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 EStG unmittelbar oder mittelbar in Präferenzregelungen, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt sind, besteuert werden, sollen diese Fälle verfahrensrechtlich offen gehalten werden, bis eine abschließende Prüfung der Nexus-Konformität durch das FHTP erfolgt ist oder nicht mehr erfolgen wird. Sie sind nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu veranlagen. Der Lizenzaufwand ist als abziehbare Betriebsausgabe zu behandeln, sofern keine Gründe außerhalb von § 4j EStG dem Abzug entgegenstehen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Staat
Bezeichnung der Regelung (inoffiziell in Englisch) und Jahr der Einführung
Art der Begünstigung
Begünstigte Personen (Ansässigkeit und Steuersysteme des jeweiligen Staates sind maßgeblich) [9]
Begünstigte immaterielle Werte
Anwendungszeitraum
Jordanien
Aqaba special economic zone

2001
Ermäßigter Steuersatz (5 %)
Körperschaften
Sämtliche Einkünfte der Unternehmen werden begünstigt. Dies umfasst somit sämtliche immateriellen Werte.
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben
Litauen
Free economic zone taxation regime

1996
Befreiung der qualifizierten Einkünfte von der Körperschaftssteuer (15 %) für die ersten 6 Jahre, dann 50% Steuerermäßigung für die folgenden 10 Jahre

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerun g: 0 % für die ersten 6 Jahre, dann 7,5 % für die folgenden 10 Jahre
Körperschaften
Einkünfte aus immateriellen Werten
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.

Es handelt sich um eine Sonderregelung für eine strukturschwache Region gem. Kapitel 6 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5 OECD (2016).
Paraguay
Investment of capital from abroad

1990

Law 60/90
Steuervergünstigunge n (u.a. Steuerbefreiung auf Transaktionen immaterieller Vermögenswerte)
Körperschaften und natürliche Personen
Marken, Zeichnungen, industrielle Modelle und Verfahren und andere lizenzierbare Formen des Technologietransfers
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.
Vereinigte Staaten von Amerika
Foreign Derived Intangible Income (FDII)

2018
Teilweise Steuerbefreiung für ausländische Einkünfte

Effektive Höhe der Präferenzbesteuerun g: 13,125 %
Körperschaften
Sämtliche ausländischen Einkünfte der Gesellschaft werden begünstigt. Dies umfasst somit auch ausländische Einkünfte aus immateriellen Werten.
Regelung wurde bislang noch nicht geändert oder aufgehoben.

Die vorgenannten Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da aufgrund der weltweiten Steuergesetzgebung nicht sichergestellt ist, dass alle weltweiten Präferenzregime identifiziert und geprüft wurden.

BMF v. - IV C 2 - S 2144-g/20/10002 :005


Fundstelle(n):
BStBl 2022 I Seite 103
BB 2022 S. 278 Nr. 6
DB 2022 S. 433 Nr. 8
DStZ 2022 S. 180 Nr. 6
EStB 2022 S. 129 Nr. 4
GmbH-StB 2022 S. 112 Nr. 4
TAAAI-02920

1Nexus-Ansatz gemäß Kapitel 4 des Abschlussberichts 2015 zu Aktionspunkt 5, OECD (2016) „Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz“, OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung.

2Umfasst in der Regel auch in diesem Staat ansässige Betriebsstätten.

3Auch gewisse andere Patente, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurden, der ein ähnliches Patentanmeldeverfahren anwendet.

4Unternehmen mit MSC Malaysia Status.

5Unternehmen mit BioNexus Status.

6Unternehmen mit Pioneer Status.

7(OECD/G20 Projekt Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, Wirksamere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz - Aktionspunkt 5, Abschlussbericht 2015, S. 72).

8(OECD/G20 Base Erosion and Profit Shifting Project, Harmful Tax Practices - 2018 Progress Report on Preferential Regimes, Inclusive Framework on BEPS: ACTION 5, S. 20).

9Umfasst in der Regel auch in diesem Staat ansässige Betriebsstätten.