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EuGH  - C-553/21 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 96/2003 Art 5, EGRL 96/2003 Art 6, EnergieStG § 54, EnergieStV § 100, AO § 47, AO § 169, AO § 170 Abs 1, AO § 171 Abs 4, AEUV Art 267

Rechtsfrage

Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuerermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist?

Antrag; Antragsfrist; Energiesteuer; Energiesteuerentlastung; Erlöschen; Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Form; Frist; Gemeinschaftsrecht; Steuererleichterung; Stichtag; Verbrauchsteuer; Verfahren; Verjährung; Zeitpunkt

Fundstelle(n):
LAAAH-97536

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