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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 28 | Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO: FG Bremen bezweifelt Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten

Kommt ein Steuerpflichtiger der Aufforderung der Betriebsprüfung, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, nicht oder nicht rechtzeitig nach, droht die Festsetzung eines Zuschlags nach § 162 Abs. 4 AO. Gleichzeitig hat die Verwaltung in diesen Fällen die Schätzungsmöglichkeit nach § 162 Abs. 3 AO. Vor dem Hintergrund dieser doppelten Sanktionierung hat das FG Bremen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Zuschlag mit den europäischen Grundfreiheiten vereinbar ist.

Zum Abschluss haben wir für Sie noch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof. Die Luxemburger Richter müssen klären: Verstößt der Zuschlag nach § 162 Abs. 4 AO gegen die Niederlassungsfreiheit?

Kommt ein Steuerpflichtiger der Aufforderung der Betriebsprüfung, eine Verrechnungspreisdokumentation vorzulegen, nicht – oder nicht rechtzeitig – nach, droht nach der genannten Vorschrift die Festsetzung eines Zuschlags. Dasselbe gilt, wenn die Betriebsprüfung die Dokumentation für nicht verwertbar hält. Die finanzielle Belastung durch den – der Höhe nach auf 10 % der Einkünfte gedeckelten – Zuschlag kann durchaus erheblich sein.

Gleichzeitig hat die Finanzverwaltung in diesen Fällen eine Schätzungsmöglichkeit nach § 162 Abs. 3 AO, die den Steuerpflic...