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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 07 | Lohnsteuer: Arbeitgeber kann Kosten für elektronischen Heilberufsausweis steuerfrei übernehmen

Trägt ein Arbeitnehmer die Kosten für einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) selbst, handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, geschieht dies ganz überwiegend in seinem eigenbetrieblichen Interesse. Es ist also kein Arbeitslohn zu versteuern. Das ist das Ergebnis einer Besprechung der Vertreter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern, über die das FM Thüringen informiert hat.

Welche steuerlichen Konsequenzen hat es, wenn ein Arbeitgeber die Kosten für einen elektronischen Heilberufsausweis übernimmt? – Mit dieser Frage haben sich jüngst die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder befasst.

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker sowie für Angehörige von anderen Gesundheitsberufen wie Notfallsanitäter oder Rettungsassistenten. Er weist den Träger eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus. Mit der Chipkarte im Scheckkartenformat ist eine rechtssichere elektronische Authentifizierung und Signatur möglich. Dies ist insbesondere Vorausset...