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IK Nr. 10 vom Seite 2

Gewerbliche Schutzrechte – wie Unternehmen ihre Erfindungen schützen können (II)

Dipl.-Hdl. Karsten Beck und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler

Im ersten Teil der Beitragsreihe haben wir uns einen Überblick über die gewerblichen Schutzrechte verschafft und das nationale Patent genauer unter die Lupe genommen. Im zweiten Teil möchten wir uns nun dem internationalen Patentschutz und den anderen gewerblichen Schutzrechten zuwenden.

Computerimplementierte Erfindungen

Der Anteil von Softwareleistungen an der industriellen Wertschöpfung hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen und beträgt in vielen Industriezweigen bereits weit über 50 %. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung und von Industrie 4.0 werden die Innovationen besonders stark durch computerimplementierte Erfindungen geprägt.

Nach dem Patentgesetz sind jedoch Computerprogramme für reine Datenverarbeitungsanlagen vom Patentschutz ausgeschlossen. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Computerprogramme nur dann patentiert werden, wenn sie der Lösung konkreter technischer Probleme dienen. Hierzu zählen z. B. Programme für Navigationsgeräte oder Software zur Steuerung von Fahrzeugen oder zur Messung des Stromverbrauchs von Elektrogeräten. Aktuell sind etwa zehn Prozent der beim DPMA eingereichten Patentanmeldungen computerimplementierte Erfindungen.

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