Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Schweiz/Fürstentum Liechtenstein

Allgemeines

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen aufgrund der Zollunion ein gemeinsames Umsatzsteuer-Inland, demnach wird in beiden Staaten ein identisches Umsatzsteuerrecht angewandt. Die nachfolgenden Ausführungen gelten demzufolge sowohl für die Schweiz als auch für das Fürstentum Liechtenstein.

Die Umsatzsteuer ist zwar an die MwStSystRL stark angelehnt, weist jedoch einige Besonderheiten auf. Nachdem der (Schweizer) National- und Ständerat dem MWStG zugestimmt hat, trat am in der Schweiz ein neues Mehrwertsteuergesetz (MWStG) in Kraft.

Unternehmer/Organkreis

Bis zum stellte das Schweizer Recht bei nicht in der Schweiz ansässigen Unternehmen nur auf die Höhe der in der Schweiz (CH) und im Fürstentum Liechtenstein (FL) steuerbaren Umsätze ab. Eine Registrierungspflicht war nur dann gegeben, wenn die steuerbaren Umsätze in der Schweiz > 100.000 CHF waren.

Seit dem ist für die Befreiung von der Mehrwertsteuer-Pflicht der weltweite Umsatz maßgebend.

Beispiel
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XY GmbH
Umsätze außerhalb CH und FL
Steuerbare Umsätze in CH und FL
Registrierung in CH/FL
2017
380.000 €
40.000 CHF
nein
2018
380.000 €
40.000 CHF
ja

Nicht in der Schweiz...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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