Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten
6. Aufl. 2021
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Luxemburg
Allgemeines
Die luxemburgische Umsatzsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée – TVA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen den Vorgaben der MwStSystRL.
Unternehmer/Organkreis
Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine umsatzsteuerliche Organschaft bzw. Gruppenbesteuerung ist seit Mitte 2018 auch im luxemburgischen Umsatzsteuerrecht vorgesehen. In Luxemburg ansässige Unternehmen, die finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbunden sind (Bestätigung durch einen Abschluss-/ Wirtschaftsprüfer) können auf Antrag eine Mehrwertsteuergruppe bilden.
Während in Luxemburg ansässige Unternehmer sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen müssen, wenn die Umsatzgrenze von 35.000 € überschritten wird, müssen ausländische Unternehmer sich unabhängig von einer Umsatzgrenze registrieren lassen, sobald in Luxemburg steuerpflichtige Leistungen erbracht werden, für die nicht das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist.
Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt.
Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land...