Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Frankreich

Allgemeines

Die französische Umsatzsteuer (Taxe à la Valeur Ajoutée – TVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben.

Die französische Umsatzsteuer ist im französischen Code Géneral des Impôts (CGI) in den Art. 256 bis 298 geregelt. Die Regelungen gelten auch im Fürstentum Monaco, das zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehört, sowie in den Überseeischen Départements (Guayana, Martinique, Réunion, Guadeloupe), die jedoch nicht zum Gemeinschaftsgebiet der EU gehören. Martinique und Guadeloupe bilden ein gemeinsames Steuergebiet. In Französisch-Guyana und Mayotte wird keine Umsatzsteuer erhoben.

Unternehmer

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Seit Anfang 2012 ist es für Unternehmen einer Gruppe möglich, zur Besteuerung als „Groupe de paiement consolidé de la TVA“ (Umsatzsteuergruppe) zu optieren. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen zu mindestens 50 % von der Muttergesellschaft gehalten werden. Die Option zur Umsatzsteuerkonsolidierung kann nur am Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen und ist für mindestens 3 Jahre bindend. Die Option muss für alle eingebundenen Unternehmen schriftlich festgelegt und vertraglich geregelt werden. Im Rahmen der Um...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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