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Kurzfassung zum Beitrag von Dr. Sascha Bleschick, SteuerStud 10/2021 S. 655

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG verfassungswidrig?

Dr. Sascha Bleschick

Dr. Sascha Bleschick kommentiert den .

Leitsatz:

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 v. (BGBl 2007 I S. 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.

Lernfazit:

Dem BFH reicht der vom Gesetzgeber angeführte Grund der Vermeidung von Risiken für die öffentlichen Haushalte als Rechtfertigungsgrund für eine Ungleichbehandlung nicht aus. Dies sei kein sachlich einleuchtender und mithin ein willkürlicher Grund. Die Besprechungsentscheidung verdeutlicht daher, dass der BFH die für die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG vom Gesetzgeber angeführten Gründe kritisch durchleuchtet und als nicht überzeugend erachtet hat. Darüber hat nun das BVerfG zu entscheiden.