Der optimale Kurzvortrag
16. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Bilanzsteuerrecht/Handelsrecht
Thema 16 Abgrenzung Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
Einleitung
Abgrenzung wichtig hinsichtlich der Rechtsfolgen bei verschiedenen Steuern (u. a. ESt, USt, GrSt) und Investitionszulagen. Bei Betriebsvorrichtungen auf eigenen Grundstücken fällt die Abgrenzungsentscheidung bei der Feststellung des Einheitswertes für das Grundstück.
Die Frage der Abgrenzung Betriebsvorrichtung/Grundvermögen hat in Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sowie auch des Übergangs der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen (§ 13b UStG) an Bedeutung gewonnen.
Hauptteil
Zuerst ist zu prüfen, ob das betreffende Wirtschaftsgut ein Gebäude ist/zum Grundvermögen gehört (vgl. § 68 BewG/wesentliche Bestandteile nach BGB)
Betriebsvorrichtungen
Definition: Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören/mit denen ein Gewerbe unmittelbar betrieben wird, auch wenn es sich um wesentliche Gebäudebestandteile handelt, § 176 Abs. 2 Nr. 2 BewG
zentrale Abgrenzungsfrage: Dient der Bestandteil der Nutzung des Gebäudes ohne Blick auf das betriebene Gewerbe oder wird das Gewerbe mit der Vorrichtung unmittelbar betrieben?
Nutzung ist anhand der allgemeinen Grundsätze zu den Gebäudemerkmalen zu klären: Schutz gegen W...