Buchführung
10. Aufl. 2021
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4. Musterlösungen
Begriff Besitzwechsel und Schuldwechsel
Werden aufgrund eines Kaufvertrags vom Lieferanten Waren an seinen Kunden geliefert, so stehen die Beteiligten in einem Gegenseitigkeitsverhältnis: Der Lieferant ist Gläubiger des Kaufpreises, der belieferte Kunde ist Schuldner des Kaufpreises. Vereinbaren die Vertragspartner eine Zahlungsfrist, so kann zudem vereinbart werden, dass der Gläubiger (aus dem Warengeschäft) einen Wechsel ausstellt, durch den die Wechselforderung dokumentiert wird. Der Aussteller des Wechsels (in diesem Fall der Lieferant der Maschinenbau KATAL OHG) legt diesen dem Schuldner (aus dem Warengeschäft; in diesem Fall die Maschinenbau KATAL OHG) zur Unterschrift vor. Durch seine Unterschrift akzeptiert dieser den Wechsel und schuldet damit als Bezogener die Bezahlung der Wechselsumme am Verfalltag.
Da der Aussteller den vom Schuldner akzeptierten Wechsel an sich nimmt, um ihn am Verfalltag dem Bezogenen vorlegen zu können, spricht man aus seiner Sicht von einem Besitzwechsel. Es handelt sich bei ihm um eine Forderung, also um einen Vermögensgegenstand. Da der Bezogene dem Besitzer des Wechsels bei Vorlage am Verfalltag die Wechselsumme...