Buchführung
10. Aufl. 2021
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3. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
3.1 Die Abgrenzung des Begriffs der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Unter (kaufmännischer) Buchführung versteht man allgemein die planmäßige und lückenlose, inhalts- und wertmäßige Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, aus der in regelmäßigen zeitlichen Abständen ein Abschluss erstellt wird. Die kaufmännische Buchführung bildet somit als Modellsystem zur Abbildung bestimmter Vorgänge der Wirklichkeit die Grundlage des Rechnungswesens eines Unternehmens. Die Buchführung muss dem Buchführungspflichtigen und einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln können. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 145 Abs. 1 Satz 2 AO; vgl. auch Abschnitt 3.2.8). Die Hauptzwecke der Buchführung sind somit die Dokumentation und die Rechenschaftslegung. Die Buchführung hat dabei die gesetzlichen Vorschriften und die im Einzelnen nicht kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. Die GoB stellen Regeln bzw. Normen dar, nach denen – zur Sicherung eines gesetzentsprechenden ...