Bilanzbuchhalter-Handbuch
13. Aufl. 2021
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6. Kapitel: Rechtsformwahl, Unternehmenszusammenschlüsse, Umwandlungsfragen
A. Die unterschiedlichen Rechtsformen
1Bei den im Handelsrecht und im Steuerrecht getroffenen Regelungen zur unternehmerischen Betätigung knüpft der Gesetzgeber regelmäßig zunächst an die von natürlichen Einzelpersonen entfalteten Aktivitäten an. Deutlich wird dies aus dem Ersten Abschnitt des Ersten Buchs des HGB, wenn dort allgemein vom Kaufmann die Rede ist. Die Definition des steuerlichen Gewinns in § 4 Abs. 1 EStG stellt auf die Verhältnisse des Einzelunternehmers ab, wie der Wortwahl des Gesetzgebers zu entnehmen ist (vgl. 2. Kap. Rdn. 103 ff.).
2Den einzelnen natürlichen Personen steht es frei, ihre unternehmerische Betätigung auch in anderer Weise zu organisieren. Dies ist möglich durch Beteiligung an einer Personengesellschaft oder an einer Kapitalgesellschaft. Personengesellschaften sind die OHG (§§ 105–160 HGB), die KG (§§ 161–177a HGB) und auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die GbR (705–740 BGB), ferner für den Bereich der freien Berufe die Partnerschaft nach Maßgabe des Partnerschaftsgesetzes. Als Kapitalgesellschaften kommen in Betracht die AG i. S. des AktG, die GmbH sowie die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) i. S...BGBl 2004 I S. 3675BGBl 2007 I S. 914