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Hochwasser | Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Schäden (BMF)
Bund und Länder haben in
Sondersitzungen zur Unterstützung der Bewältigung des außergewöhnlichen und
parallel zur Corona-Pandemie eingetretenen Unwetterereignisses die für
Naturkatastrophen vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen erweitert und die
Berücksichtigung dieser Maßnahmen auch in den nicht vom Hochwasser betroffenen
Ländern geregelt.
Hintergrund: Aufgrund der Starkregenfälle und des damit einhergehenden Hochwassers Mitte Juli sind in mehreren Ländern beträchtliche Schäden entstanden. Mit Zustimmung des BMF hatten die obersten Finanzbehörden mehrerer betroffener Länder bereits sog. Katastrophenerlasse herausgegeben. Darin enthalten sind verschiedene steuerliche Erleichterungen.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Erleichterungen sollen ausgeweitet und weiter...