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BBK Nr. 14 vom Seite 689 Fach 2 Seite 1115

Wichtige Neuerungen durch das Handelsrechtsreformgesetz

von vBP/StB Andreas Müller, München

Durch das Handelsrechtsreformgesetz - „Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (HRefG)„ - ist das geltende Handels- und Gesellschaftsrecht zugunsten einer größeren Handlungsfreiheit der Unternehmer geändert worden. Insbesondere der Kaufmannsbegriff wurde stark vereinfacht, das Firmen- und Namensrecht des Unternehmens wurde liberalisiert sowie der Fortbestand der Personenhandelsgesellschaften an das moderne Wirtschaftsleben angepaßt. Im einzelnen sind ab die nachfolgenden Neuerungen zu beachten.

I. Änderung des Kaufmannsbegriffs

1. Allgemeines

Der Kaufmannsbegriff ist durch die Gesetzesänderung an das moderne
Wirtschaftsleben angepaßt und zugleich erheblich vereinfacht worden (BT-Drucks. 13/8444, S. 19). Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ist Kaufmann grundsätzlich jeder Gewerbetreibende (jedes gewerbliche Unternehmen), dessen Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Somit sind künftig alle Gewerbetreibenden ohne Rücksicht auf die Branche vom Kaufmannsbegriff erfaßt. Es wer...