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OFD Koblenz - S 3802 A - St 53 5

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Ansprüche aus einer freiwillig fortgeführten ehemaligen Pflichtversicherung in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (R 8 Abs. 1 Nr. 3 ErbStR)

Bezug:

Zur Behandlung von vertraglichen Versorgungsbezügen, die den Hinterbliebenen von Angehörigen der freien Berufe aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zustehen, weist die OFD klarstellend darauf hin, dass diese auch insoweit nicht der Erbschaftsteuer unterliegen, als sie auf einer freiwilligen Weiter- oder Höherversicherung in der Versorgungseinrichtung beruhen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Fälle, in denen das frühere Pflichtmitglied eine berufsfremde Tätigkeit im Inland ausübt, die zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung führt, oder eine berufsspezifische Tätigkeit im Ausland ausübt und auf freiwilliger Grundlage Mindestbeiträge an die Versorgungseinrichtung entrichtet. Diese Mindestbeiträge sichern insbesondere bereits erworbene Anwartschaften und führen nur zu geringfügigen Steigerungen der späteren Ansprüche.

Hinterbliebenenbezüge aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind insoweit vergleichbar mit den Versorgungsbezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. R 8 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStR). R 8 Abs. 1 Nr. 3 ErbStR wird bei sich bietender Gelegenheit entsprechend ergänzt werden. Es bestehen keine Bedenken, im Vorgriff auf diese Er...

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