Steuerrecht aktuell 1/2021
1. Aufl. 2021
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G. Internationales Steuerrecht
I. Rechtsprechungen
1. Zur steuerlichen Behandlung des sog. Carried Interests
(Dr. Christian Kahlenberg und Rebekka Rein)
Zusammenfassung der Entscheidung
Bei einer steuerlich anzuerkennenden Gewinnverteilungsabrede ist der Carried Interests als kapitaldisproportionale Gewinnverteilungsabrede anzuerkennen mit der Folge, dass die übrigen Fondgesellschafter (Investoren) um den Gewinnvorzug geminderte Einkünfte erzielen.
Der Sachverhalt betrifft einen Private Equity Fonds (Klägerin) in der Rechtsform einer Personengesellschaft. Sie ist vermögensverwaltend tätig und vermittelt ihren Gesellschaftern Einkünfte i. S. der §§ 20 und 23 EStG. Ausgewählten, u. a. im Inland ansässigen Initiatoren des Fonds wurden für ihren ideellen Gesellschafterbeitrag erhöhte, also kapitaldisproportionale Gewinnanteil (sog. Carried Interest), eingeräumt. Vor dem FG München war streitig, ob dieser Carried Interest steuerlich als Teil der Ergebnisverteilung auf Ebene des vermögensverwaltenden Fonds anzuerkennen oder als Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Ergebnisverwendung der an der Fonds als Gesellschafter beteiligten Kapital-Investoren zu ...