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Einkommensteuer | Maßnahmen zur Berücksichtigung der Hochwasserschäden in NRW und Rheinland-Pfalz (FinMin)
Die Finanzministerien der Länder
NRW und Rheinland-Pfalz haben am
zwei
inhaltsgleiche Erlasse zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den
Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt (Ministerium der Finanzen des
Landes Nordrhein-Westfalen v.
- S
1915 - 6/48 - V A 3 sowie Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz v.
- S
1915#2018/0001 -0401 447) .
Danach werden diverse steuerliche Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht, u.a.
Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie Anpassung der Vorauszahlungen,
steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen,
Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau.
Der Katastrophenerlass des Landes NRW ist auf der Homepage des Finanzministeriums ...