ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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Anhang
Arbeitshilfen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Autoren haben zusammen zwei Exceltabellen entwickelt, mit deren Hilfe zum einen das für die Pfändung maßgebliche Nettoeinkommen und im Ergebnis der Pfändungsbetrag automatisch ermittelt werden und zum anderen der Pfändungsbetrag unter Zugrundelegung des zuvor bestimmten maßgeblichen (pfändungsrelevanten) Nettobetrages automatisch ermittelt wird, wenn die unterhaltsberechtigten Personen nicht zu 100 %, sondern lediglich jeweils nur zu einem Bruchteil bei der Berechnung des pfändbaren Betrages zu berücksichtigen sind.
Die beiden Kalkulationsprogramme stehen unter www.judis.info/downloads zum kostenlosen Download zur Verfügung, ebenso die entsprechenden Hinweise zur korrekten Nutzung. Bei künftigen Änderungen der Pfändungstabelle werden die Exceltabellen entsprechend auf den neuesten Stand gebracht und veröffentlicht.
Es handelt sich bei diesen Tabellen um eine Hilfestellung, um Abrechnungen überschlägig kontrollieren zu können. Nach dem Urteil des BAG dürfen unpfändbare Anteile nur netto vom Nettoeinkommen abgezogen werden oder brutto vom Bruttoeinkommen. Beides ist für Schuldner, Gläubiger und Insolvenzbüros schwierig, da ihnen of...