ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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Wachleiter (✓)
Wachleiter im Rettungsdienst übernehmen Führungsaufgaben bei Rettungseinsätzen. Es handelt sich somit um eine Funktionszulage von 100 %, die als Arbeitseinkommen pfändbar ist.
→ Leistungsanteile 100 %
WAG-Vorausl. Aus AZK (✓)
Es handelt sich hierbei um eine Winterausfallgeld(WAG)-Vorausleistung auf dem Arbeitszeitkonto (AZK) des Arbeitnehmers im Baugewerbe, also um ein Ausgleichskonto für Schlechtwetterstunden. Es ist als normales Arbeitsentgelt pfändbar.
→ Wintergeld
→ Arbeitszeitkonto (AZK)
Wahlleistung Beihilfe (–)
Die Beihilfe eines Beihilfeberechtigten kann auch Wahlleistungen im Krankenhaus – d. h. die Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im Zweibettzimmer – umfassen. Wird der Eigenanteil des beihilfeberechtigten Arbeitnehmers am stationären Wahltarif vom Bruttolohn abgezogen, so liegt eine reine Bruttolohnverwendung bzw. Bruttolohnkürzung vor. Dieser Betrag bleibt bei der Pfändungsberechnung somit unberücksichtigt.
→ EigAnt. Beih.stat.W
Waren- und Dienstleistungsbezug (✓)
Wird dem Arbeitnehmer ein steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug, z. B. die Verwendung von Warenkäufen oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder eine sonstige Verwendung, zusätzli...