ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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U
Üb.Std.Grundv. (+/–)
→ Überstunden – Grundvergütung
Überbrückungsgeld (✓)
Hierbei handelt es sich u. a. um eine Lohn- und Gehaltsposition im Gerüstbaugewerbe. Gerüstbauer haben aufgrund der saisonbedingten Auftragslage oder in Abhängigkeit von der Witterung Anspruch auf Überbrückungsgeld oder Lohnausgleich, da die Ausübung der Tätigkeit unter den gegebenen Bedingungen oftmals schwierig oder – etwa aus Sicherheitsgründen – sogar überhaupt nicht möglich ist. Dennoch stellt das Überbrückungsgeld keine Erschwerniszulage gem. § 850a Nr. 3 ZPO dar. Das Überbrückungsgeld ist als normales Einkommen wie Arbeitseinkommen pfändbar.
→ Erschwerniszulage
→ Lohn
Überbrückungsgeld (Ansparbetrag während einer Haft) (x)
→ Einkommen eines Inhaftierten
Überlassung Dienstwagen (✓)/(x)
→ Dienstwagen (mit privater Nutzung)
→ Naturalleistungen
Überlassung Mobil Tel. (–)
Wird vom Arbeitgeber ein Nettobetrag für die Nutzung des betrieblichen Mobiltelefons in Ab-zug gebracht, so handelt es sich um eine reine Nettolohnverwendung, die sich bei der Pfändung neutral verhält und somit außer Acht gelassen werden kann.
Übern. SozVers. Sachzuw. (✓)
Gemeint ist eine Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, die für eine Sachzuwendung anfall...