ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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Tabellenentgelt (✓)
Entgelte, deren Höhe sich aus tariflichen Tabellen ableiten lässt. Das Tabellenentgelt ist als Arbeitseinkommen pfändbar.
→ Entgelt
Tabellenentgelt BRK (✓)
Das Tabellenentgelt des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK).
→ Tabellenentgelt
Tabellenentgelt TVöD (✓)
Entgelt nach dem TVöD.
→ Tabellenentgelt
Tabellenvergütung (✓)
Die Tabellenvergütung nach einer tariflichen Tabelle ist als Arbeitseinkommen pfändbar.
Tag/Nacht unproduktiv (✓)
Irreführende Bezeichnung für Löhne, die nicht unmittelbar zur Produkterstellung anfallen. Sie sind als Arbeitseinkommen pfändbar.
→ Unproduktiver Lohn
Tagegeldpauschale pflichtig (✓)
→ Verpflegungsmehraufwand steuerpflichtig
Tag-Pauschale pflichtig (✓)
→ Verpflegungsmehraufwand steuerpflichtig
Tagstunden (✓)
→ Stundenlohn
Tankgutschein (✓)
Erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber einen Tankgutschein bzw. eine Tankkarte, so ist dieser Sachbezug bis zu einer Höhe von 44 Euro monatlich sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Allerdings ist dieser Betrag als zusätzliches Einkommen pfändbar.
→ Naturalleistungen
→ SachbezugS. 242
Tankkarte (✓)
→ Tankgutschein
→ Naturalleistungen
Tantieme (✓)
Tantiemen sind Beteiligungen des Arbeitnehmers am Jahresgewi...