ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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S
S/F Zuschlag 25 % (x)
Zuschlag für Sonn- oder Feiertagsarbeit (S/F). Zuschläge für Sonntagsarbeit sind nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG bis zu einer Höhe von 50 % steuerfrei und nach eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unpfändbar. Grundsätzlich sind Feiertagszuschläge in Höhe von 125 % steuerfrei und nach eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unpfändbar.
Sachb. Mahlzeiten (✓)
Ein Sachbezug ist pfändungsrechtlich vom Arbeitgeber zum übrigen Einkommen hinzuzurechnen und in voller Höhe pfändbar.
→ Naturalleistungen
→ Essengeldzuschuss
Sachbezug (✓)
Sachbezüge sind Zuwendungen, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen. Deshalb nennt man sie auch geldwerte Vorteile. Ein Sachbezug ist pfändungsrechtlich vom Arbeitgeber zum übrigen Einkommen hinzuzurechnen und in voller Höhe pfändbar.
→ Naturalleistungen
Sachbezug § 37b EStG (✓)
Ein nach § 37b EStG (Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen) ausgewiesener Sachbezug ist pfändungsrechtlich vom Arbeitgeber zum übrigen Einkommen hinzuzurechnen und in voller Höhe pfändbar.
→ Naturalleistungen
Sachbezug 0,03 % Regel Pkw (✓)
Betrifft die steuerliche Regelung der privaten Dienstwagennutzung bzgl. der Entfernung zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und der e...