ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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N
N. gearb. Feiertagsstd. (✓)
Lohnfortzahlung für Feiertagsstunden, in denen nicht gearbeitet wurde.
→ LFZ
N/So.Zuschl. st/sv, frei (x)
Abgabenfreier Zuschlag für Sonntags- oder Nachtarbeit.
→ Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten
NaArbeit (✓)
→ Nachtarbeit
NaArbeit 20 % 20–06h TV-N (x)
Zuschlag für Nachtarbeit von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst. Zuschläge für Nachtarbeit sind bis zu einer Höhe von 25 % bzw. 40 % nach § 3b EStG grundsätzlich steuerfrei und damit gem. eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung unpfändbar.
→ Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten
Nachberechnung (Vormonat) (+/–)
Die Nachberechnung aus dem Vormonat ist eigentlich dem Vormonat zuzuschlagen und auch die Pfändung muss nachberechnet werden. In der Praxis wird das selten gemacht, was allerdings meist auch keine großen Auswirkungen hat.
Jedenfalls ist zu prüfen, ob dieser Nachberechnungsbetrag Posten enthält, die unpfändbar sind. Regelmäßig enthält der Nachberechnungsbetrag unpfändbare Anteile wie Erschwernis- und Mehrarbeitszuschläge. Ggf. ist der ausgewiesene Nettobetrag der Nachberechnung bei der aktuellen Abrechnung um die nicht pfändbaren Beträge der Nachberechnung zu reduzieren.
Nacht (+/–)
Zuschläge für Nachtarb...