ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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LA Feiertag AZK Zeitausgleich (+/–)/(✓)/(–)
Hierunter ist der Lohnausgleich (LA) für einen Feiertag, der auf einen normalen Werktag fällt, gemeint. Der Arbeitnehmer kann an diesem Tag nicht arbeiten und erhält somit einen Lohnausgleich, der als normales Einkommen pfändbar ist. Arbeitet er trotz des Feiertags, so kann diese Mehrarbeit zusätzlich ausgezahlt oder einem Arbeitszeitkonto (AZK) gutschrieben werden.
→ Arbeitszeitkonto (AZK)
Lackierzulage (x)
Die Zulage für Lackierer wird aufgrund der Erschwernis der Tätigkeit gezahlt. Unter anderem auch, weil der Arbeitnehmer einen Schutzanzug tragen muss, wozu auch eine Schutz- bzw. Atemmaske gehört, die ihn vermutlich nicht vollständig vor schädlichen Substanzen schützt. Die Lackierzulage ist gem. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
→ Erschwerniszulage
Lagermiete (x)
Die vom Arbeitgeber mit der Lohnabrechnung erstatteten Kosten für eine Lagermiete können ein Ersatz für beim Arbeitnehmer entstandene Aufwendungen sein und sind dann gem. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
Lärm- und Schmutzzulage (x)
→ Erschwerniszulage
Lärmzuschlag (x)
→ Erschwerniszulage
Leasing Arbeitsbekleidung (–)
Wer Berufskleidung nicht kaufen will, kann sie leasen. Wird der Arbeitnehmer an den monatlichen Kosten betei...