ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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J
Jahresabschlussprämie (✓)
Jahresabschlussprämien werden an Arbeitnehmer zum Ende eines Kalenderjahres meist in Abhängigkeit von einem Ergebnis bezahlt. Es handelt sich dabei um pfändbares Arbeitseinkommen, soweit es sich hierbei nicht um Weihnachtsgeld handelt.
→ Erfolgsbeteiligung
→ Prämien
→ Weihnachtsgeld
Jahresbonus (EBZ) (✓)/(+/–)
Es handelt sich um einen Einmalbezug (EBZ) am Jahresende.
→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)
→ Weihnachtsvergütung
Jahresgratifikation (✓)/(+/–)
→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)
→ Weihnachtsvergütung
Jahressonderzahl. TVöD (✓)
Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als zusätzliches Entgelt zum Jahresende auszahlen. Sie ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt und wird mit dem Novembergehalt überwiesen. Sie ist nach Ansicht des BAG pfändbar.
→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)
→ Weihnachtsvergütung
Jahressonderzahlung (✓)/(+/–)
Eine Jahressonderzahlung, die gegen Ende eines Jahres gezahlt wird, kann als 13. Monatsgehalt (dann als Arbeitseinkommen in voller Höhe pfändbar) oder als Weihnachtsvergütung (dann im Rahmen des § 850a Nr. 4 ZPO nur teilweise pfändbar) angesehen werden.
→ 13. Monatsgehalt
→ Weihnachtsvergütung