Hugo Grote, Andreas Zamaitat

ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-02361-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68161-5

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ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen (2. Auflage)

J

Jahresabschlussprämie (✓)

Jahresabschlussprämien werden an Arbeitnehmer zum Ende eines Kalenderjahres meist in Abhängigkeit von einem Ergebnis bezahlt. Es handelt sich dabei um pfändbares Arbeitseinkommen, soweit es sich hierbei nicht um Weihnachtsgeld handelt.

→ Erfolgsbeteiligung

→ Prämien

→ Weihnachtsgeld

Jahresbonus (EBZ) (✓)/(+/–)

Es handelt sich um einen Einmalbezug (EBZ) am Jahresende.

→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)

→ Weihnachtsvergütung

Jahresgratifikation (✓)/(+/–)

→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)

→ Weihnachtsvergütung

Jahressonderzahl. TVöD (✓)

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die alle Arbeitgeber im öffentlichen Dienst als zusätzliches Entgelt zum Jahresende auszahlen. Sie ist in § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L geregelt und wird mit dem Novembergehalt überwiesen. Sie ist nach Ansicht des BAG pfändbar.

→ Sonderzahlung (13. Monatseinkommen)

→ Weihnachtsvergütung

Jahressonderzahlung (✓)/(+/–)

Eine Jahressonderzahlung, die gegen Ende eines Jahres gezahlt wird, kann als 13. Monatsgehalt (dann als Arbeitseinkommen in voller Höhe pfändbar) oder als Weihnachtsvergütung (dann im Rahmen des § 850a Nr. 4 ZPO nur teilweise pfändbar) angesehen werden.

→ 13. Monatsgehalt

→ Weihnachtsvergütung

Ja...

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