ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
H
HA/Silvester (6–14 Uhr) (✓)
Die Vergütung und auch die Zulage für das Arbeiten an einem Vorfeiertag (Heiligabend [HA] oder Silvester) stellen ein normales Arbeitseinkommen dar, das pfändbar ist.
→ Vorfeiertagsarbeit
→ Vorfeiertagszuschlag
Hallesche Zusatz KV (✓)
Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer Zusatzkrankenversicherung des Arbeitnehmers sind pfändbar. Der steuerrechtliche Streit darüber, ob es sich dabei um Sach- oder Barlohn handelt, ist pfändungsrechtlich nicht relevant.
→ Naturalleistungen
→ Sachbezug
Handelsvertreter – Einkommen (✓)
Bei einem Handelsvertreter stellt sich zum einen die Frage, ob er sozialrechtlich als Selbstständiger oder Angestellter einzustufen ist. Bei den Einkünften eines Handelsvertreters handelt es sich um Arbeitseinkommen. Dies richtet sich nach der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses und wird von der Deutschen Rentenversicherung geprüft.
Pfändungsrechtlich liegt für die Frage, ob es sich bei den Provisionen des Handelsvertreters um Einkommen i. S. d. § 850 ZPO handelt, die Schwelle deutlich niedriger. Der Begriff des Arbeitseinkommens wird durch die Rechtsprechung relativ weit gefasst.
Wesentlich ist, dass es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen fü...