ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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G
Gage (✓)/(–)
Die Gage ist die Bezahlung für eine freiberufliche Tätigkeit als Künstler. Die Gage ist wie Arbeitseinkommen in voller Höhe pfändbar, wenn sie mit gewisser Regelmäßigkeit gezahlt wird. Meist handelt es sich bei Gagen allerdings um einmalige Bezüge, die als solche beim Auftraggeber gepfändet werden müssten. Pfändungsschutz kann der Künstler dann nur durch einen Antrag nach § 850i ZPO erreichen.
Garagenmiete St/SV-frei (✓)
Übernimmt oder bezuschusst der Arbeitgeber die Zahlung der Garagenmiete seines Arbeitnehmers, so handelt es sich hierbei um einen Sachbezug, der bis zu einer bestimmten Höhe sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei ist. Bei der Berechnung des pfändbaren Geldanspruchs ist diese Zahlung mitzuberücksichtigen, sie unterliegt somit der Pfändung.
→ Naturalleistungen
Garantie (✓)
Hierbei kann es sich entweder um das Garantieeinkommen oder um eine Garantiezulage handeln. Allerdings ist dies unerheblich, da diese Lohn- und Gehaltsposition in beiden Fällen pfändbar ist.
→ Garantieeinkommen
→ Garantiezulage
Garantieeinkommen (✓)
Das Garantieeinkommen sichert von der Provision abhängigen Arbeitnehmern ein monatliches Grundeinkommen. Eine Verrechnung mit zusätzlich erzielte...