ABC der pfändbaren Lohn- und Gehaltspositionen
2. Aufl. 2021
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E
Ecklohn (✓)
Der Ecklohn ist ein tariflich festgesetzter Stundenlohn, aus dem sich durch prozentualen Zu- oder Abschlag die Tariflöhne für weitere Gruppen errechnen lassen. Der Ecklohn dient häufig in Tarifverhandlungen als Richtwert. Der Ecklohn ist als normales Arbeitseinkommen pfändbar.
→ Lohn
Edenred Bezug st-, sv-frei (✓)
Edenred ist ein bundesweit tätiges Dienstleistungsunternehmen, dessen Produktportfolio Guthabenkarten und Essensgutscheine umfasst. Dieser steuer- und sozialversicherungsfreie Bezug ist als Sachbezug pfändbar.
→ Edenred Karte frei
→ Naturalleistungen
→ Shoppingcard St/SV-frei
Edenred Karte frei (✓)
Die Edenred-Karte ist eine „Ticket Plus“-Card, die von einem Unternehmen in München ausgegeben wird. Laut Gesetz dürfen Firmen ihren Mitarbeitern pro Monat Sachbezüge bis zu einer Höhe von 44 Euro und zusätzlich einmal jährlich einen Betrag von bis zu 60 Euro zukommen lassen.
Diese Lohn- und Gehaltsposition ist als Sachbezug pfändbar und muss vom Arbeitgeber zum Nettolohn hinzugerechnet werden.
→ Naturalleistungen
EFZ Feiertag (✓)
Die Entgeltfortzahlung (EFZ) an Feiertagen ist pfändbares Arbeitseinkommen.
→ LFZ
EFZ Jahresurlaub (✓)
Die Entgeltfortzahlung (EFZ) während des Url...